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Dr. Gottfried Konnerth Zahnarztordination, Notdienstordination, Wahlarzt

Zahnarzt spezialisiert auf:

  • Notfallbehandlungen
  • Endodontie (Wurzelbehandlungen), Revisionen, endodontische Spezialfälle
  • Röntgendiagnostik
  • Oralchirurgie
  • Extraktion von Weisheitszähnen
  • Behandlung entzündlicher Prozesse
  • Entfernung von Zysten im Mund- und Kieferbereich
  • Parodontalchirurgie
  • Implantologie
  • Prothetik
  • Kinderzahnheilkunde
  • Invisalign, die unsichtbare Zahnspange

Oberstes Credo der Behandlung ist Schmerzfreiheit.

Ob bei akuten Zahnschmerzen, herausgebrochenem Zahn, gebrochener Prothese oder beschädigtem Zahnersatz – mit meinem zahnärztlichen Notdienst für das Einzugsgebiet Wien, Niederösterreich und Burgenland stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, Kontakt zu meiner Wahlarztordination aufzunehmen, sollten Sie einen Zahnarzt benötigen. Telefonisch unter +43 664 3926326.

Als Wahlarzt ist eine E-Card Abbuchung nicht möglich, da keine Vertragsbindung mit den ges. Krankenkassen besteht. Dadurch sind wir auch nicht an die Honorarrichtlinien der Kassen gebunden. Im Notdienst nehme ich die zu glatten Eurobeträgen aufgerundeten Notdienstgebühren der ÖGK als Berechnungsgrundlage.


Für die von den Kassen als erstattungsfähig eingestuften Notfallbehandlungen und Eingriffe, besteht dann ein Anspruch auf 80 % Erstattung der Kassengebühren.

Die dann gewählte Erstattung der Krankenkassenkarte erfolgt nach Überprüfung des Falles.

Es werden 20 % als Bearbeitungsgebühr von der Kasse einbehalten.

Im Zahnarzt Notdienst akzeptieren wir nur Bar-, Bankomat- oder Kreditkartenzahlungen vor Ort. Erstattungsfähige Honorarnoten - wie etwa bei allen Notfallbehandlungen - können Sie nach Bezahlung an Ihre Krankenkasse schicken oder bei einer örtlichen Filiale einreichen.

Von der Krankenkasse anerkannte Notfallzeiten sind werktags von abends 20:00 - 07:00 Uhr am Folgetag und ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Da wir werktags bereits ab 19:00 Uhr Notfallbehandlungen anbieten, kann es dazu kommen, dass die Krankenkasse eine z.B. auf 19:20 Uhr ausgestellte Honorarnote nicht als Notfallzeit anerkennt und entsprechend weniger erstattet. Das Gleiche gilt für unsere Notfalldienstzeiten an Werktagen rund um die großen Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten). Auch hier verrechnen wir tagsüber den Notfalltarif, der von den Krankenkassen nicht immer akzeptiert wird.

Es ist auch möglich, dass die Krankenkassen eine Maßnahme, z.B.: ein Panorama-Röntgen (€ 70,-) nicht als notwendig erachten und nur den geringsten Betrag für ein Einzelzahn-Röntgenbild erstattet. Aber gerade in der Notfall-Zahnmedizin ist in den meisten Fällen die aussagekräftigere Panorama-Aufnahme unverzichtbar, die wir daher aus medizinischen Gründen in den meisten Fällen bevorzugen. Sollte es bei der Kostenerstattung Probleme geben, so können wir Ihren Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Behandlung im Zahnarzt Notdienst gerne mit medizinischer Begründung unterstützen.

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